Mindestlohn / Weiterbildung

Zehn Jahre Mindestlohn – jetzt weiterentwickeln

15.03.2022
ver.di-Tarifinfo Flugblatt - Mindestlohn Weiterbildung - Februar 2022

Seit zehn Jahren gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung. Die Untergrenze hat dem Preis- und Lohndumping im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung Grenzen gesetzt. Für gute Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es aber immer noch viel zu tun. Ab dem 7. Februar verhandelt ver.di darüber, den allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag weiterzuentwickeln. Das geschieht nicht von allein. Verbesserungen müssen am Verhandlungstisch durchgesetzt werden – mit deiner Unterstützung!

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Seit zehn Jahren gilt der Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung. Die Untergrenze hat dem Preis- und Lohndumping im Bereich der nach SGB II und III geförderten Weiterbildung Grenzen gesetzt. Für gute Löhne und Arbeitsbedingungen gibt es aber immer noch viel zu tun. Ab dem 7. Februar 2022 verhandelt ver.di darüber, den allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag weiterzuentwickeln. Das geschieht nicht von allein. Verbesserungen müssen am Verhandlungstisch durchgesetzt werden – mit deiner Unterstützung!

Den ersten Mindestlohn-Tarifvertrag in der Weiterbildung hat ver.di am 15. November 2011 geschlossen. Einige Mon später erklärte das Bundesarbeitsministerium ihn über das Arbeitnehmerentsendegesetz für allgemeinverbindlich. Das heißt: Der Mindestlohn muss von allen Trägern eingehalten werden – unabhängig davon, ob sie selbst an Tarifverträge gebunden sind. 2017 haben wir erreicht, dass dies nicht mehr nur für Unternehmen gilt, die überwiegend in diesem Bereich der Weiterbildung tätig sind.

Bei seiner Einführung lag der Mindestlohn noch bei 12,60 Euro in West- und 11,25 Euro in Ostdeutschland. Inzwischen sind es bundesweit einheitlich, aber differenziert
nach Qualifikationsniveaus, 17,18 bzw. 17,70 Euro pro Stunde (2.913,25 bzw. 3.001,42 Euro pro Monat). Damit hat ver.di in Gruppe 2 ein Plus von 40,5 Prozent im Westen und 57,3 Prozent im Osten erreicht.

Der Blick nach vorn: Jetzt wird neu verhandelt Doch dabei wollen wir nicht stehenbleiben. Noch immer verdienen Beschäftigte in der Weiterbildung deutlich
weniger als in anderen Bildungsbereichen. Zugleich steigen die Lebenshaltungskosten derzeit so stark wie seit 30 Jahren nicht mehr. Die hoch qualifizierte Arbeit
in der Weiterbildung muss angemessen bezahlt werden. Deshalb haben die gewerkschaftlichen Tarifkommissionen beschlossen, folgende Forderungen in die Verhandlungen
mit den Weiterbildungsträgern einzubringen:

  • Plus 7,5 Prozent für 2023 und weitere 7,5 Prozent für 2024
  • Laufzeit zwei Jahre
  • Zusammenführung der Gruppen 1 und 2, bei Orientierung an der höheren Gruppe 2

Diese und weitere Informationen können Sie dem Flugblatt entnehmen, dass zum Download bereit steht.