ver.di Stellungnahme zum Pressestatement der KDL vom 07.04.2024

Pressemitteilung vom 08.05.2024

ver.di-Forderung

Wir begrüßen, dass beim Mehrheitsgesellschafter der Krankenhaus-Dienstleistungs-Gesellschaft mbH (KDL) der Universitätsklinikum Regensburg (UKR) zumindest über das Thema Übernahme der KDL-Beschäftigten in ein Angestelltenverhältnis gesprochen wird, wenngleich auch leider abschlägig. Die Gewerkschaft ver.di fordert die Angleichung an den Tarifvertrag der Länder. Wenn diese Angleichung für das UKR die Übernahme der Beschäftigten beinhaltet, so können wir die Verantwortlichen des UKR zu diesem richtigen und logischen Schritt nur ermuntern.

Tarifflucht & Steuerersparnis

Erschreckend ist allerdings, dass die KDL und ihr Mehrheitsgesellschafter die Auslagerung der Beschäftigten mit Formalien und „Üblichkeiten“ begründet. Es handelt sich um nichts anderes als Tarifflucht. Die Universitätsklinik spart hier gleichsam doppelt. Beschäftigte werden in eine eigens gegründete Gesellschaft ausgelagert, um deren Dienstleistungen dann wieder – dank Dumpinglohn – bil-lig einzukaufen. Dank der steuerlichen Organschaft (Tochterunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung durch die Universitätsklinik) spart sich die Universitätskli-nik gegenüber einem Fremdbezug von Dienstleistungen die Mehrwertsteuer auf die erbrachten Leistungen (meist 19%). Es ist Zeit, dass die Fehlentschei-dungen zur Hochzeit des Neoliberalismus vor zwei Jahrzehnten zurückgenom-men werden. Die Entscheidung war bereits damals falsch uns ist angesichts der existenzbedrohenden Preisexplosionen längst nicht mehr zu verantworten.

Branchenmindestlohn statt angemessener Bezahlung

Der im Statement der KDL/UKR aufgeführte Rahmentarifvertrag für das Gebäu-dereinigerhandwerk wurde für allgemeinverbindlich erklärt und stellt einen Branchenmindestlohn dar. Die KDL ist gesetzlich verpflichtet ihre Reinigungs-kräfte nach diesem zu bezahlen. Es handelt sich hier nicht um ein freiwilliges Zugeständnis an die Beschäftigten. Im Gegenteil, hier kommt mangelnde Wertschätzung gegenüber der Arbeit der eigenen Beschäftigten zum Ausdruck. Es macht einen großen Unterschied, ob man in einer Klinik für sterile Hygiene zuständig ist oder Büroräume, Seminarräume oder Turnhallen reinigt.
Die Behauptung der UKR-Leitung und KDL-Geschäftsführung, dass die eigenen Beschäftigten adäquat entlohnt werden, kann mit einem einfachen Blick in die Lohntabellen entkräftet werden. Mit einem mageren Stundenlohn von 13,50 € und den von der KDL-Geschäftsführung als „übertariflich“ angepriesenen Zulagen, die 1,34 € für den Patientenbegleitdienst und 1,55 € für den Hol- & Bringdienst bedeuten, kann von einer angemessenen Entlohnung nicht die Rede sein.

Die KDL-Geschäftsführung und die Universitätsklinik verschweigen in ihrem Statement jedoch, dass diese Zulagen nur dank des Einsatzes der Beschäftigten gemeinsam mit ver.di eingeführt wurden. Es gehört auch zur Wahrheit, dass die KDL-Geschäftsführung, im Wissen des Mehrheitsgesellschafters Universitätsklinik, die Zulagen bereits mehrfach unter Berufung auf die eigene wirtschaftliche Lage zu streichen versuchte.

Die Arbeiten in den Servicebereichen eines Universitätsklinikums sind verantwortungsvolle Tätigkeiten. Diese müssen entsprechend entlohnt werden. Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) bietet hierzu im Gegensatz zum Branchemindestlohn des allgemeinen Gebäudereinigungshandwerks die passende Entlohnungsstruktur.

Beispiele der Rückführung von Servicegesellschaften ins Mutterhaus

Die Warnung der KDL-Geschäftsführung und der UKR-Leitung, dass der TV-L für die Beschäftigten der KDL zu niedrigeren Löhnen führen würde, ist schlichtweg falsch und als Versuch der Schwächung der Streikbereitschaft zu werten. Da der Mehrheitsgesellschafter die Angleichung an den TV-L offensichtlich mit einer Reintegration der Beschäftigten in das Mutterhaus verbindet, lohnt sich der Blick auf andere Häuser. So wurden u.a. die Servicebereiche des Klinikums Nürnberg, des Klinikums Fürth, des Klinikums Ingolstadt oder des Klinikums Main-Spessart ins Mutterhaus zurückgeführt. Und dies in den TVöD, der gegenüber dem TVL für die Beschäftigten bessere Bedingungen bestimmt. Am Universitätsklinikum Augsburg hat man überdies auf ein Outsourcing des Servicebereiches verzichtet.

Respekt im Miteinander

Die Gewerkschaft ver.di toleriert keine Beleidigungen und verbalen Entgleisungen gegenüber Führungskräften der KDL. Diese sind auch Mitarbeiter, denen eine bessere Vergütung zusteht. Von der Arbeitgeberseite erwarten wir im Gegenzug allerdings auch einen fairen Umgang mit den Streikenden und Respekt vor dem Streikrecht.

Aufforderung zu Tarifverhandlungen

Die Beschäftigten der KDL haben sich in einer atemberaubenden und deutschlandweit einmaligen Kampagne gewerkschaftlich organisiert. Sie haben mit den letzten Warnstreiktagen, einer Urabstimmung mit 99,3% Zustimmung und den nunmehr unter großer Beteiligung gestarteten Erzwingungsstreik klar zum Ausdruck gebracht, dass sie bereit sind sich für ihre gerechte Forderung einzusetzen. Wir fordern die Verantwortlichen der KDL bzw. die Universitätsklinik auf, endlich den Weg für Tarifverhandlungen freizumachen.

Presseberichterstattung: 

https://www.regensburg-digital.de/service-gmbhs-lohndumping-und-tarifflucht-im-auftrag-des-freistaats/06052024/