Da den ver.di Mitgliedern in den Betrieben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bayern im August eine erfolgreiche Einigung mit dem Arbeitgeberverband PTG (Paritätische Tarifgemeinschaft) gelungen ist, werden zum 01.01.2025 in den Betrieben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Bayern erstmals verbindliche Tarifverträge eingeführt. Im Folgenden wollen wir euch daher kurz und verständlich die wichtigsten Regelungen der Tarifwerke vorstellen.
Für wen gelten die Tarifverträge
- Alle ver.di Mitglieder, die in einem Betrieb der Paritätischen Tarifgemeinschaft (PTG) in Bayern beschäftigt sind, haben unmittelbar Anspruch auf die tariflichen Leistungen.
Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?
- Das ist für ver.di Mitglieder nicht notwendig, der Tarifvertrag gilt für diese aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei ver.di. In jedem Fall rechtlich prüfen lassen (für Mitglieder kostenfrei über ver.di), bevor ihr unterschreibt, um nicht etwa Nachteile zu erleiden.
Arbeitszeit
- Wochenarbeitszeit von 39 Stunden, 37,5 Stunden für Beschäftigte ab dem vollendeten 58. Lebensjahr, die seit 20 Jahren bei ihrer Arbeitgeberin in Schicht- (i.d.R. Früh- und Spätdienst) oder Wechselschicht (Früh-, Spät- und Nachtdienst) tätig sind.
- Bereitschaftsdienst (max. 25 % Einsatzzeit) wird mit 35 % (6-21 Uhr) bzw. 50 % (21-6 Uhr) gewertet
- Rufbereitschaft (Arbeit nur in Ausnahmefällen) wird zu 12,5 % vergütet, die Einsätze zu 100 %
Freizeit
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage Woche (bisherige bessere Regelungen bleiben bestehen)
- Ein Erholungstag für jeweils 5 Monate Schicht- oder 3 Monate Wechselschicht
- 1-4 Entlastungstage für 150/300/450/600 Stunden Nachtdienst (falls nicht schon bei Schicht- und Wechselschicht berücksichtigt)
- Ein Tag Sonderurlaub bei Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit, Umzug aus betrieblichen Gründen, runden Betriebsjubiläen
- Heiligabend (24.12.) und Sylvester (31.12.) sind soweit möglich dienstfrei
oder lösen Überstunden aus
Zwei Tage Sonderurlaub beim Tod naher Angehöriger
Diese und weitere Informationen wie die Entgelttabellen, zum Finanziellen, Zuschläge, Kündigung, Auszubildende, Jobrad und der Überleitung findet ihr im Flugblatt, welches zum Download bereitsteht.