Die Beschäftigten im Rettungsdienst stehen vor großen Herausforderungen. Vieles ist und wird in Bewegung geraten, zumal auch die Krankenhausreform zu erheblichen Strukturveränderungen führen wird. Die Zukunft des Rettungsdienstes liegt nicht zuletzt in attraktiveren Arbeitsbedingungen – dazu gehört auch eine schrittweise Verkürzung der Arbeitszeiten. Die 45-Stunden-Woche beim Bayerischen Roten Kreuz ist längst weder zeitgemäß noch angemessen. Diese Sonderregelung stammt aus Zeiten mit deutlich geringeren Einsatzzahlen. Obwohl sich die Einsatzzahlen mehr als verdoppelt haben und die Arbeitsverdichtung erheblich gestiegen ist, hat sich an den überlangen Arbeitszeiten nichts geändert.
Es zeigt sich, dass neue Kolleg*innen nicht in dem Maße gewonnen werden können, wie es notwendig wäre. Der Personal- und Fachkräftemangel hat schwerwiegende Folgen für die Beschäftigten im Rettungsdienst. Häufiges Einspringen, belastende Schichtfolgen sowie steigende Arbeitsbelastungen durch höhere Einsatzfrequenzen und -intensität sind an der Tagesordnung. Auch der Rückgang von Hausarztpraxen und der ambulanten Versorgung trägt in einigen Regionen zu einem erhöhten Einsatzaufkommen im Rettungsdienst bei. Berufsflucht und erhöhte Krankenstände sind die Folge. Kaum jemand dürfte einen Rettungsdienstler*in kennen, die/der angesichts der Belastungssituation mit 67 Jahren seine reguläre Rente antritt. Gerade jüngere Kolleg*innen, die es für den Rettungsdienst zu gewinnen gilt, legen einen besonderen Wert auf familienfreundlichere Arbeitszeiten. Verschiedene Motive, ein Anliegen: 45 Wochenstunden sind zu viel.
Wir setzen uns daher für eine Verkürzung der – aus der Zeit gefallenen – Arbeitszeiten im Rettungsdienst ein. Beim Deutschen Roten Kreuz ist uns dies bereits gelungen, ebenso mit dem ASB in Baden-Württemberg. Beim kommunalen Rettungsdienst unternehmen wir in der anstehenden Tarifrunde einen zweiten Anlauf. Mit dem Arbeitgeberverband des ASB in Bayern sind wir hierzu in Verhandlungen.
Am 10. Dezember wird sich zeigen, ob die in der letzten Tarifverhandlung erreichte Verhandlungsverpflichtung des BRK arbeitgeberseitig auch ernst genommen wird. Was bei anderen Trägern möglich ist, muss beim BRK erst recht machbar sein.
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