Es ist vollbracht: Vom jüngsten Tarifabschluss waren zahlreiche Tarifverträge berührt. Es gab Änderungen am Manteltarifvertrag, am Entgelttarifvertrag, am Entgeltrahmen, an den Tarifverträgen für Auszubildende und Praktikant*innen sowie am Tarifvertrag zur Ballungsraumzulage. Weiterhin haben wir mit den Tarifverträgen zum Ausfallmanagement und der Inflationsausgleichsprämie zwei neue Tarifwerke auf den Weg gebracht.
Aufgrund der Komplexität und der Vielzahl an Einigungspunkten waren wir gut beraten, die Eckpunkte in möglichst klar formulierte und Rechtssicherheit bietende Tariftexte zu ‚übersetzen‘. Erinnert sei, das Eckpunktepapier umfasste 10 Seiten. Es ist folglich nicht ungewöhnlich, dass sich die redaktionellen Verhandlungen – also das Fassen der Punkte in einen ordentlichen Tariftext – etwas hinziehen. Sowohl ver.di als auch die Arbeitgeberseite BRK haben mehrere Schleifen drehen müssen, damit am Ende rechtlich alles ordentlich verschriftlicht ist.
Mit dem unterzeichneten Eckpunktepapier vom Januar bestand bereits eine hinreichend belastbare Rechtsgrundlage zum Tarifpaket. In zahlreichen Kreisverbänden ging man daher bereits direkt an die Umsetzung. Trotzdem haben einige Kreisverbände mit einzelnen Bestandteilen der Umsetzung gewartet, bis die Tarifverträge final unterschrieben sind. Ausreden gibt es nun also keine mehr!
Mit der Unterschrift auf den Tarifverträgen ist nun auch der letzte Akt vollbracht. Dennoch, Papier ist geduldig. Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zweierlei. Alle Gewerkschaftsmitglieder haben unmittelbar und zwingend Anspruch auf die Umsetzung unserer Tarifverträge – gerne beraten wir.
Diese und weitere Informationen finden Sie im Flugblatt, das zum Download bereitsteht.